Um Projekte auf Dauer stützen zu können, wird ein Stiftungsstock benötigt. Die Zuwendung die in den Vermögensstock der Stiftung fließt, dient dem Stiftungszweck ohne Einschränkung. Dies hat einen hohen Stellenwert, sichert doch jede Zuwendung in den Stiftungstock die Stiftungsarbeit langfristig.

Definieren Sie den Verwendungszweck:
Bestimmen Sie den Verwendungszweck, bei Ihrer Überweisung oder Einzugsermächtigung, mit dem Vermerk “Zustiftung in Stiftungstock”.
Durch ein Testament/eine Erbschaft:
Zuwendungen, welche der Stiftung Lebensweg aufgrund einer Erbschaft zukommen, werden automatisch dem Stiftungstockvermögen zugeführt. Die Stiftung Lebensweg ist als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Die Zuwendung erreicht die Stiftung Lebensweg zu 100% und bleibt steuerlich unvermindert.